Drei Hausdächer mit dem Schriftzug: Beraten. Begutachten. Begleiten.

Wir erstellen Ihren Energieausweis

Zu einer ausführlichen Immobilienbewertung gehört in den meisten Fällen ein vollständiger und aktueller Energieausweis. Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2104) ist sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung einer Immobilie die unaufgeforderte Vorlage eines Energieausweises Pflicht. Seit Mai 2014 gilt die Energieausweispflicht sowohl für private als auch für gewerbliche Verkäufer und Vermieter von Immobilien.

Die Erstellung des Energieausweises obliegt ausgebildeten Fachkräften im Bereich der Energieberatung. Verstöße gegen die Energieausweispflicht werden gemäß § 8 Energieeinsparungsgesetz (EnEG) mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet.

Der Energieausweis liefert Ihnen sämtliche Daten zur Energieeffizienz Ihrer Immobilie sowie zu allen anfallenden Energiekosten des Gebäudes. Er soll als eine Art „Steckbrief“ fungieren. Interessenten oder Eigentümern werden so über die energetische Beschaffenheit informiert und haben die Möglichkeit des Vergleichs.

Anhand unseres fundierten Fachwissens in diesem Bereich unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres Energieausweises. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für alle Fragen rund um das Thema Energieausweis sowie bei der Ausstellung sehr gerne zu Verfügung.

Obererteil des Formulares für die Erfassung eines Energieausweises mit einem Kugelschreiben darauf liegend. Preisübersicht
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ein sich drehender Kreis, symbolisiert Wartezeit