Zu einer ausführlichen Immobilienbewertung gehört in den meisten Fällen ein vollständiger und aktueller
Energieausweis. Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2104) ist sowohl beim Verkauf als auch bei der
Vermietung einer Immobilie die unaufgeforderte Vorlage eines Energieausweises Pflicht. Seit Mai 2014 gilt die
Energieausweispflicht sowohl für private als auch für gewerbliche Verkäufer und Vermieter von Immobilien.
Die Erstellung des Energieausweises obliegt ausgebildeten Fachkräften im Bereich der Energieberatung.
Verstöße gegen die Energieausweispflicht werden gemäß § 8 Energieeinsparungsgesetz (EnEG) mit Bußgeldern bis
zu 50.000 € geahndet.
Der Energieausweis liefert Ihnen sämtliche Daten zur Energieeffizienz Ihrer Immobilie sowie zu allen
anfallenden Energiekosten des Gebäudes. Er soll als eine Art „Steckbrief“ fungieren. Interessenten oder
Eigentümern werden so über die energetische Beschaffenheit informiert und haben die Möglichkeit des
Vergleichs.
Anhand unseres fundierten Fachwissens in diesem Bereich unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres
Energieausweises.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für alle Fragen rund um das Thema Energieausweis sowie bei der Ausstellung
sehr gerne zu
Verfügung.